Historische Kartensammlung
« Topographische Karte - Landkarte: Topographische Karte (Meßtischblätter), (4-cm-Karte) ; Topographische Karte <1:25000> Meßtischblätter »
Beschreibende Angaben | |
Publikationstyp: | Kartenwerk |
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Titelvariante: | Meßtischblätter vom Königreich Preussen und den norddeutschen Staaten nebst Elsass-Lothringen in 1:25 000 (); Topographische Karte von Bayern <1:25000> (); Topographische Karte (Äquidistantenkarte) Sachsen (); Topographische Karte (Meßtischblätter) Sachsen (); Neue Topographische Karte des Königreichs Württemberg <1:25000> (); Topographische Karte von Württemberg <1:25000> (); Topographische Karte von Baden (); Topographischer Atlas des Grossherzogthums Baden (); Höhenschichtenkarte des Großherzogtums Hessen () |
Beteiligte Personen und Körperschaften: | |
Datierung: | 1875 - 1945 |
Beschreibung: | Entwicklung der Messtischblätter/der Topographischen Karte 1:25.000 in Deutschland bis 1945 1875, mit dem Gründungsjahr der Preussischen Landesaufnahme begann die Neuaufnahme der Topographischen Karte 1 : 25.000 für das gesamte Gebiet Preußens und der übrigen, von der Preuss. Landesaufnahme bearbeiteten, norddeutschen Bundesstaaten des 1871 gegründeten Deutschen Reichs. Nach der vorherrschenden Aufnahmemethode mittels Messtisch und Kippregel im Gelände, wurden diese Karten als Messtischblätter bezeichnet. Vor allem die süddeutschen Staaten wollten jedoch ihre eigenständigen Landesvermessungsorganisationen beibehalten, so dass in Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen und Hessen ebenfalls Kartenwerke im Maßstab 1:25. 000 entstanden. Diese unterscheiden sich teilweise deutlich von den preußischen Meßtischblättern, z.B. in Kartenschrift, Blattzählung oder Farbgebung. Allerdings wurde die Darstellungsart im Laufe der Jahre immer mehr vereinheitlicht. Die Preuss. Landesaufnahme wurde 1919 nach Auflösung des Preuss. Generalstabes dem Reichsministerium des Inneren unterstellt und 1921 als Reichsamt für Landesaufnahme weitergeführt. Die Landesvermessungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen blieben jedoch weiterhin Teil der jeweiligen Landesverwaltungen. Die Landesaufnahme Sachsen wurde 1921 in Dresden als Zweigstelle des Reichsamts für Landesaufnahme zuständig. 1937 verfügt das Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, die bisherigen Messtischblätter in Zukunft als Blätter der Topographischen Karte 1 : 25 000 zu bezeichnen und sie einheitlich zu nummerieren. Herstellung, Laufendhaltung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Topographischen Karte 1 : 25 000 blieben aber weiterhin Aufgabe der Länder. Die Topographischen Karte 1 : 25.000 fasste folgende frühere Einzelkartenwerke zusammen: −Preußische Messtischblätter −Topographische Karte von Bayern 1 : 25.000 (Gradabteilungsblätter und Positionsblätter) −Topographische Karte von Württemberg 1 : 25 .000 −Topographische Karte von Baden 1 : 25.000 −Topographische Karte (Messtischblätter) von Sachsen −Höhenschichtenkarte von Hessen 1 : 25.000 −Österreichische Karte 1 : 25 000 und Aufnahmeblätter 1 : 25.000 −Karte des Sudetenlandes 1 : 25.000 −Topographische Sektionen 1 : 25.000 des Protektorats Böhmen und Mähren. Ab 1938 wurden die Aufgaben der Landesvermessung dezentralisiert auf Hauptvermessungsabteilungen übertragen. Diesen oblag nun die Bearbeitung, Laufendhaltung und Drucklegung des Kartenwerkes, ab 1940 auch für die "eingegliederten Gebiete (Danzig- Westpreußen, Wartheland, Sudetenland, österreichische Reichsgaue)". Das Reichgebiet wurde in 14 Hauptvermessungsbezirke eingeteilt: I - Provinz Ostpreußen in Königsberg II - Provinz Nieder- und Oberschlesien und sudetendeutsche Gebiete in Breslau III - Land Sachsen und sudetendeutsche Gebiete in Dresden IV - Berlin und die Provinz Brandenburg in Potsdam V - Provinz Pommern in Stettin VI - Hamburg, Land Mecklenburg Provinz Schleswig - Holstein in Hamburg VII - Bremen, Länder Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Provinz Hannover ohne den Reg. Bez. Osnabrück in Hannover VIII - Länder Thüringen und Anhalt, preußische Provinz Sachsen in Magdeburg IX - Land Lippe, Provinz Westfalen und Reg. Bez. Osnabrück in Münster/Westf. X - Rheinprovinz - Köln XI - Land Hessen, Provinz Hessen-Nassau, Saarland, bayer. Reg. Bez. Rheinpfalz in Wiesbaden XII - Länder Württemberg, Baden, preuß. Reg. Bez. Sigmaringen in Stuttgart XIII - Land Bayern (ohne Rheinpfalz) und sudetendeutsche Gebiete in München XIV - Alpen- und Donau- Reichsgaue in Wien XV - Reichsgau Danzig-Westpreußen in Danzig XVI - Reichsgau Wartheland in Posen. Von besonderer Bedeutung für die heutigen Nutzungsmöglichkeiten des Kartenwerkes sind die Regeln zur Laufendhaltung der Messtischblätter. Diese legten eine umfassende Berichtigung (Neubearbeitung) jeder Karte nach durchschnittlich 25 Jahren fest. Nachträge wichtiger Veränderungen, z.B. der Bau von Bahnstrecken, sollten sogar alle 5 Jahre aufgenommen werden. Quellen: Das Reichsamt für Landesaufnahme und seine Kartenwerke. Verlag des RfL, Berlin 1931 Das Bundesarchiv: Kartenwerke des Deutschen Reiches. -Teil 1: Topographische Karten 1:25.000, Einleitung. http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/KART1005-36065/index.htm?kid=ce718a0d-3b6c-499a-83c1-578df0982846, letzter Zugriff: 19.06.2020) |
Schlagwörter: | Messtischblatt |
Geogr./Kartogr. Angaben | |
Horizontaler Maßstab der Ressource: | 1:25.000 |
Administrative Angaben | |
Quelle: | Universität Greifswald, Kartensammlung des Instituts für Geographie und Geologie |
Institut für Geographie und Geologie |